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L_Saisonarbeitskräfte
Saisonarbeitskräfte
Ausländische Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft
Warum Saisonarbeitskräfte über den Maschinenring?
- bedarfsgerechte, tageweise Vermittlung
- Kurzfristige Änderungen in der Planung möglich
- Beschäftigung nach Bedarf
- Keine Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
- Die Saison- AK werden auf Ihren Betrieb transportiert
- Sie haben kein Risiko wegen fehlenden Formularen oder falschen Lohnabrechnungen
Wir sind bundesweit der einzigste Maschinenring mit diesem Angebot!
Grundsätzliches
Im Ringgebiet des Maschinenrings werden aufgrund der günstigen klimatischen Voraussetzungen sehr viele Sonderkulturen angebaut. Da in diesen Betriebszweigen immer noch viel Handarbeit notwendig ist, sind sie auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Viele Betriebe möchten aber den hohen bürokratischen Aufwand vermeiden, bzw. können auch nicht auf Dauer Saisonkräfte beschäftigen. Aus diesem Grund bietet der MR Breisgau seinen Mitgliedern seit 2001 ausländische Saisonarbeitskräfte an. Diese landwirtschaftliche Dienstleistung erfolgt nur für Mitglieder des Maschinenrings und ist ohne Gewinnabsicht. Für den gewerblichen Bereich gelten andere Rahmenbedingungen.(Angebote für Firmen). Die Saisonarbeitskräfte werden direkt beim Maschinenring angestellt und dann an die Mitgliedsbetriebe verliehen. In Einzelfällen erfolgt die Anstellung direkt beim Betrieb.
Ablauf im landwirtschaftlichen Bereich
Um sicher planen zu können brauchen wir Ihre Voranmeldung 2-3 Wochen vor Einsatzbeginn. Selbstverständlich sind auch kurzfristige Einsätze möglich, jedoch ohne Gewähr! Es empfiehlt sich ca. 1 Woche vor Einsatz, den Auftragsbeginn nochmals zu bestätigen.
Mögliche Tätigkeiten
Alle üblichen land- und forstwirtschaftlichen Helfertätigkeiten. Keine Bautätigkeiten!
Vermittlungszeitraum
Wir haben 365 Tage im Jahr Saisonarbeitskräfte zur Verfügung, natürlich mit saisonalen Schwankungen.
Preise
Alle Preise auf Anfrage jeweils zuzüglich MwSt.
Tarifliche Rahmenbedinungen
Wir sind Mitglied im iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und wenden diesen Tarifvertrag an. Dies bedeutet, dass wir den gesetzlichen Mindestlohn der Zeitarbeit zahlen müssen. Dazu selbstverständlich Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag, Überstundenzuschlag, Urlaub usw. Zur formellen Abwicklung müssen wir mit jedem Betrieb einen Überlassungsvertrag schließen, auch für einen Tag.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt i. d. R. Anfang des Folgemonates i. d. R. per Lastschrift. Werden Rechnungen und nicht eingelöste Lastschriften nicht rechtzeitig beglichen, behält sich der Maschinenring vor, den Einsatz von SAK auf den betroffenen Betrieben umgehend einzustellen.
Erfahrung
Pro Jahr beschäftigen wir ca. 400 ausländische Saisonarbeitskräfte, allein in der Weinlese sind über 220 Personen im Einsatz. 2020 wurden über 200.000 Stunden vermittelt.