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Nährstoffvergleich

Für unsere Mitglieder erstellen wir Nährstoffvergleiche

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Die Düngeverordnung

Nach der Düngeverordnung muss jeder landwirtschaftliche Betrieb >10 ha LF (oder >1 ha Sonderkulturen) einen Nährstoffvergleich (NV) jährlich, für das Wirtschafts- oder das Kalenderjahr, erstellen.

Es gibt einige Ausnahmen, weshalb von Betrieben kein NV erstellt werden muss, wie z.B. Betriebe mit weniger als 50 kg N/ha Nährstoffzufuhr aus Mineraldünger und weniger als 100 kg N/ha Nährstoffzufuhr aus der Tierhaltung. Die derzeit gängige Form des NV ist die Feld-Stall-Bilanz.

In der Feld-Stall-Bilanz wird die Nährstoffzufuhr auf die landwirtschaftliche Fläche durch Mineraldüngung, organische Düngung und N-Fixierung der Nährstoffabfuhr durch die Ernteprodukte gegenübergestellt und saldiert.Der tolerierbare N – Überschuss hat eine Obergrenze von durchschnittlich 60 kg N/ha verteilt  3 Jahren, bei P beträgt die Obergrenze 20 kg in 6 Jahren.

Bei Ungleichgewichten in der Bilanz wird eine Beratung empfohlen.


Benötigte Daten für die Erstellung des NV

  • Ausgebrachte Düngemittel (entspricht meistens den Zukäufen) im Zeitraum
  • Durchschnittlicher Viehbestand im Zeitraum (wie im „Gemeinsamen Antrag“, Milchleistung angeben)
  • Anbauflächen der einzelnen landwirtschaftlichen Kulturen. Erträge angeben (bei Grünland Anzahl Nutzungen)
  • Aufnahme von organischem Dünger in den Betrieb (z.B. Klärschlamm, Gülleaufnahmevertrag)
  • Abgabe von organischem Dünger (z.B. Gülleabgabeverträge)

Die Erfassung der Daten

Erfassung der Daten erfolgt mittels Formblatt durch den Betriebsleiter. Die Daten werden uns per Post/Fax zugesendet, der daraus angefertigte Nährstoffvergleich dem Betrieb umgehend zugeschickt. Bei Unklarheiten wird mit dem Betriebsleiter telefonisch Rücksprache gehalten.

Maschinenring Breisgau